Sträucher und Gehölze schneiden: Der richtige Zeitpunkt und wann der Fachbetrieb ran sollte
Der richtige Zeitpunkt für den Strauchschnitt hängt von der Blütezeit ab: Grundsätzlich wird nach der Blüte geschnitten. Starke Rückschnitte und das Auf-den-Stock-Setzen sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz nur vom 1. Oktober bis 28. Februar erlaubt. Leichte Form- und Pflegeschnitte sind das ganze Jahr möglich.
Brut- und Setzzeit
In der Brut- und Setzzeit vom 1. März bis 30. September ist es nicht erlaubt, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze stark zurückzuschneiden oder zu roden. So werden brütende Vögel geschützt. Erlaubt sind in dieser Zeit Form- und Pflegeschnitte.
Unabhängig vom Datum gilt: Schauen Sie vor jedem Schnitt nach besetzten Nestern. Einige Städte haben zusätzlich Baumschutzsatzungen. Vor dem Fällen oder starken Schnitt großer Bäume lohnt sich eine Nachfrage bei der Gemeinde.
Welcher Strauch wann?
Frühjahrsblüher werden nach der Blüte geschnitten, Sommerblüher im Februar oder März. Bei Formhecken erfolgt der Formschnitt im Juni und gegebenenfalls im August, ein Rückschnitt von Oktober bis Februar. Solitärgehölze werden individuell und nach Bedarf geschnitten.
Im Winter schneiden Sie am besten an frostfreien, trockenen Tagen. Bei starkem Frost wird das Holz spröde und Schnittwunden heilen schlecht.
Solitärgehölze: Hier entscheidet die Erfahrung
Große Solitärgehölze prägen einen Garten über Jahrzehnte. Ein falscher Schnitt lässt sich hier nicht in einer Saison korrigieren. Durch einen fachgerechten Erhaltungsschnitt bleibt die natürliche Wuchsform erhalten, Totholz wird entfernt und die Krone erhält ausreichend Licht und Luft. Bei hohen oder schwer erreichbaren Gehölzen kommt ein Hubsteiger zum Einsatz.
Wann der Fachbetrieb ran sollte
- Gehölze über 3 m Höhe oder in der Nähe von Haus, Leitungen und Straße
- wertvolle Solitäre und Formgehölze
- Verjüngungsschnitt überalterter Sträucher
- größere Mengen Schnittgut, die entsorgt oder gehäckselt werden müssen
Formschnitt, Auslichten und Verjüngung: Der Unterschied
| Schnittart | Ziel | Wie |
|---|---|---|
| Formschnitt | wuchsgerechter Schnitt unter Berücksichtigung des Habitus | Neuaustrieb gleichmäßig einkürzen |
| Auslichten | Licht und Luft im Strauch, mehr Blüten | jährlich zwei bis drei der ältesten Triebe bodennah entfernen, außerdem sich reibende, kreuzende oder doppelte Äste sowie Triebe unter der Veredelung |
| Verjüngungsschnitt | überalterte oder zu große Sträucher erneuern | schrittweise stark zurückschneiden, nur Oktober bis Februar |
Heckenschnitt | Kontur halten | nach dem Austrieb April/Mai, eventuell nochmals August/September |
Das richtige Werkzeug
- Gartenschere: für dünne Triebe bis etwa 2 cm
- Astschere: für dickere Äste bis etwa 4 cm
- Baumsäge: für alles darüber
Scharfe, saubere Klingen sorgen für glatte Schnitte.
Gärten von Gärtner übernimmt Gehölzschnitt, Formschnitt und Verjüngung inklusive Entsorgung des Schnittguts mit eigenem Häcksler im Umkreis von 30 km um Bürstadt. Schnitttermin im Winter vereinbaren: Rufen Sie uns an unter 06206 9823-0 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
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Häufige Fragen
Wann darf man Sträucher radikal zurückschneiden? Vom 1. Oktober bis 28. Februar. Zwischen März und September sind Form- und Pflegeschnitte erlaubt.
Wie oft sollten Gehölze geschnitten werden? Blühsträucher meist einmal jährlich, Formhecken ein- bis zweimal, Solitäre oft nur alle zwei bis drei Jahre.
Kann man im Winter Sträucher schneiden? Ja, an frostfreien Tagen. Sommerblüher und sommergrüne Hecken lassen sich im Spätwinter gut schneiden, Frühjahrsblüher dagegen erst nach der Blüte.
Welche Sträucher muss man kaum schneiden? Langsam wachsende Gehölze wie Zaubernuss, Magnolie, Fächerahorn oder Felsenbirne brauchen meist nur gelegentlich einen leichten Pflegeschnitt.
Wohin mit dem Schnittgut? Kleinere Mengen auf den Kompost oder zur Grüngutsammelstelle. Bei größeren Mengen übernimmt der Fachbetrieb die Entsorgung oder häckselt das Schnittgut direkt vor Ort.
